Kostenerstattung durch die Krankenkassen
Unsere zur ausschließlichen Ernährung geeigneten „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ für die Ernährungstherapie können bei entsprechender Indikation und ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen erstattet werden.

Je nach Ausprägung der Schluckstörung werden bestimmte Produkte für die Ernährungstherapie von den Krankenkassen erstattet. Trink- und Sondennahrungen sind „Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke“, die der Arzt bei entsprechender Indikation verordnen kann. Es ist ratsam, dass Betroffene sich vor Beginn der Behandlung über die Möglichkeiten der Kostenübernahme informieren.