Alles, was Recht ist: Datenschutz im logopädischen Praxisalltag
? Müssen Patient*innen eine Datenschutzerklärung unterzeichnen?
Grundsätzlich hat die logopädische Praxis als verantwortliche Stelle ihre Informationspflichten gegenüber den Patient*innen zu erfüllen (vgl. Art. 13 DSGVO). Aufsichtsbehörden empfehlen, diese Datenschutzhinweise schriftlich auszuhändigen. Enthalten diese nur die erforderlichen Informationen nach Art. 13 DSGVO, bedarf es grundsätzlich keiner Unterschrift der Patient*innen. Es genügt, dass die Aushändigung entsprechend dokumentiert wird, beispielsweise in der jeweiligen Patientenakte.Wird aber zugleich auch die Einwilligung in die Datenverarbeitung eingeholt und dokumentiert, ist eine Unterschrift notwendig.
? Was tun bei Anfragen Dritter?
Bei Anfragen von Angehörigen, Krankenkassen, Gesundheitsämtern etc. gilt: Informationen dürfen nur übertragen werden, wenn eine Rechtsgrundlage hierfür vorliegt. Das kann eine Einwilligung, aber auch eine Rechtsnorm (z.B. Infektionsschutzgesetz bei Gesundheitsämtern) sein. Prüfen Sie daher immer, ob eine derartige Rechtsgrundlage vorliegt und erkundigen Sie sich ggf. bei der anfragenden Stelle.
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