Beruf & Verband: Service
forum:logopädie Jg. 39 (2) März 2025

Alles, was Recht ist: Fortbildungsregelungen

Punkte, Fristen und Kosten
Lesezeit: ca. 3 Minuten
congerdesign - pixabay.com

In der Rechtsberatung erreichen uns häufig Anfragen, die sich auf das Thema Fortbildung beziehen. dbl-Juristin Sara Herzel geht nachfolgend auf einzelne Fragen ein und erläutert die rechtlichen Zusammenhänge.

? Wer muss sich fortbilden und in welchem Umfang?

Das Ziel der Fortbildung ist in der Anlage 4 zum Versorgungsvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V so formuliert:

„Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Leistungserbringer in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Absatz 5 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden.“

Der Fortbildungsumfang differenziert zwischen zugelassenen Leistungserbringer*innen und Fachlicher Leitung auf der einen und angestellten Leistungserbringer*innen auf der anderen Seite. Insoweit gilt die grundsätzliche Fortbildungspflicht für alle Personen gleichermaßen (auch für Minijobber*innen und Honorarkräfte), lediglich der Fortbildungsumfang ist unterschiedlich.

Die für zugelassene Leistungserbringer*innen und die fachliche Leitung geltende Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 Fortbildungspunkte im 4-jährigen Betrachtungszeitraum, davon möglichst 15 Fortbildungspunkte jährlich.

forum:logopädie Jg. 39 (2) März 2025

Erschienen am 01. März 2025

Details zu dieser Ausgabe

Abonnenten lesen mehr

Als Abonnent lesen Sie die Volltexte für alle Online-Artikel und haben Zugang zu unserem großen Archiv.

Diese Ausgabe als ePaper

Als Abonnent erhalten Sie diese Ausgabe als ePaper im PDF-Format.

Werden Sie Abonnent

Erhalten Sie uneingeschränkten Vollzugriff auf alle Online-Inhalte und das große Archiv.