Beruf & Verband: Service
forum:logopädie Jg. 39 (2) März 2025

Alles, was Recht ist: Fortbildungsregelungen

Punkte, Fristen und Kosten
Lesezeit: ca. 3 Minuten
congerdesign - pixabay.com

In der Rechtsberatung erreichen uns häufig Anfragen, die sich auf das Thema Fortbildung beziehen. dbl-Juristin Sara Herzel geht nachfolgend auf einzelne Fragen ein und erläutert die rechtlichen Zusammenhänge.

? Wer muss sich fortbilden und in welchem Umfang?

Das Ziel der Fortbildung ist in der Anlage 4 zum Versorgungsvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V so formuliert:

„Für die Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung ist es notwendig, dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Leistungserbringer in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Absatz 5 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden.“

Der Fortbildungsumfang differenziert zwischen zugelassenen Leistungserbringer*innen und Fachlicher Leitung auf der einen und angestellten Leistungserbringer*innen auf der anderen Seite. Insoweit gilt die grundsätzliche Fortbildungspflicht für alle Personen gleichermaßen (auch für Minijobber*innen und Honorarkräfte), lediglich der Fortbildungsumfang ist unterschiedlich.

Die für zugelassene Leistungserbringer*innen und die fachliche Leitung geltende Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 Fortbildungspunkte im 4-jährigen Betrachtungszeitraum, davon möglichst 15 Fortbildungspunkte jährlich.

forum:logopädie Jg. 39 (2) März 2025

Erschienen am 01. März 2025

Details zu dieser Ausgabe

Abonnenten lesen mehr

Als Abonnent lesen Sie diesen und alle anderen Online-Artikel und haben Zugang zu unserem großen Archiv.

Sie sind bereits Abonnent? Loggen Sie sich hier ein

Ganze Ausgabe als ePaper

Abonnenten haben vollen Zugriff auf alle Inhalte.

Werden Sie Abonnent

Erhalten Sie uneingeschränkten Vollzugriff auf alle Online-Inhalte und das große Archiv.