Alles was Recht ist: Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung (Teil 1)
Im Rahmen unserer Rechtsberatung erreichen uns immer wieder Anfragen unserer Mitglieder, die das korrekte Ausfüllen der Heilmittelverordnung und Absetzungsfragen betreffen. Neben der individuellen Beantwortung möchten wir hier einige der häufigsten Themen und vermeintlich "exotischere" Themen aufgreifen, um zu zeigen, dass dies Fragen sind, die sich viele von Ihnen stellen und von deren Antworten so noch mehr profitieren. Angesichts der Vielzahl an Fragen zu diesem Themenkomplex wird dieser Artikel in einer der nächsten Ausgaben mit einem zweitenTeil fortgesetzt, um Ihnen weitere Tipps und Hilfestellung für das korrekte Ausfüllen zu geben.
? Wo finde ich Angaben, wie eine Heilmittelverordnung korrekt auszufüllen ist?
Neben dem Versorgungsvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V gibt es verschiedene Anlagen, die einzelne Bereiche näher regeln (z.B. Vergütung, Fortbildung, Zulassung). Zum korrekten Ausfüllen der Heilmittelverordnung gibt die Anlage 3a (für Ärzt*innen) und 3b (für Zahnärzt*innen) ‚Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung‘ Aufschluss. Diese Anlagen finden Sie nach dem Einloggen im Mitgliederbereich auf unserer Website sowie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.