Alles, was Recht ist: Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung (Teil 2)
In der Ausgabe (4) 2024 von forum:logopädie haben wir bereits in einem ersten Teil einige Fragen beantwortet, die das korrekte Ausfüllen der Heilmittelverordnung sowie Absetzungsfragen betreffen. In unserem zweiten Teil beantworten wir nun weitere Fragen aus diesem Bereich.

? Woher weiß ich, wann (vor oder auch noch nach dem Einreichen zur Abrechnung) eine Korrektur vorgenommen werden kann?
Dies geht aus der Anlage 3a (Ärzt*innen) und 3b (Zahnärzt*innen) „Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung“ hervor. Dort wird in Ziffer 4 tabellarisch neben „Art der Angabe“, „Erläuterung“, „Korrekturmöglichkeit“ auch der „Korrekturzeitpunkt“ angegeben.
https://link.dbl-ev.de/Anlage3a

Abonnenten lesen mehr
Als Abonnent lesen Sie diesen und alle anderen Online-Artikel und haben Zugang zu unserem großen Archiv.
Sie sind bereits Abonnent? Loggen Sie sich hier ein
Ganze Ausgabe als ePaper
Abonnenten haben vollen Zugriff auf alle Inhalte.
Werden Sie Abonnent
Erhalten Sie uneingeschränkten Vollzugriff auf alle Online-Inhalte und das große Archiv.