Alles, was Recht ist: Privatabrechnung

Für die Abrechnung mit privat- oder beihilfeversicherten Patient*innen bestehen – anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen – keine allgemeingültigen Vergütungsvereinbarungen mit den privaten Krankenkassen oder den Trägern der Beihilfe. Die Abrechnung erfolgt daher stets mit den Patient*innen selbst. Ebenso wenig existiert eine gesetzlich geregelte und verbindliche Gebührenordnung für Heilmittelerbringer*innen, wie dies z.B. bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) der Fall ist. Hieraus ergeben sich Besonderheiten bei der Abrechnung, aber auch Freiräume bei der Honorargestaltung. Im Folgenden gibt unser Jurist Martin Schotte Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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