Bundesverfassungsgericht: Legasthenie eine Behinderung
Der Bundesverband Legasthenie e.V. (BVL) hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2023 begrüßt, in dem es Legasthenie als Behinderung bestätigt hat. „Es wird sich nachhaltig auf die Betroffenen, insbesondere bei Prüfungen auswirken. Karlsruhe hat sehr deutlich einen Anspruch auf das Absehen der Bewertung von Rechtschreibleistungen festgestellt. Grundsätzlich werden Zeugnisvermerke über die Nichtbewertung einzelner Leistungen aber als geboten erachtet”, sagte Dr. Johannes Mierau, Rechtsanwalt aus Würzburg. „Das Urteil öffnet hoffentlich auch weitere Türen für Menschen mit einer Dyskalkulie, für die es bis heute keine ausreichenden schulrechtlichen Regelungen gibt”, so Mierau, „obwohl die Entwicklungsstörung in den schulischen Fertigkeiten durch eine Rechenstörung mit einer Lese-/Rechtschreibstörung gleichzusetzen ist.”
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