Die aktuelle Zahl
45

Jahre alt wird das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) in diesem Jahr. Am 7. Mai 1980 wurde das Gesetz beschlossen und trat im Oktober 1980 in Kraft. Seitdem gibt es eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und die Anamnese- und Befunderhebung waren von da an Teil der Ausbildung. Das Gesetz war ein Meilenstein in der Logopädiegeschichte – und ein Grundstein für das längst überfällige – hoffentlich bald beschlossene – neue Berufsgesetz.
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