Beruf & Verband: Bundesstudierendenvertretung
forum:logopädie Jg. 39 (1) Januar 2025

Die BSV berät

Arbeiten neben dem Studium mit und ohne Staatsexamen
Lesezeit: ca. 3 Minuten
Kampus Production - pexels.com

Du möchtest dir im Studium Geld dazuverdienen oder bereits berufliche Erfahrungen sammeln, findest dich aber im Dschungel der rechtlichen Vorgaben nicht zurecht? Die BSV hat dir hier die gängigen Beschäftigungsverhältnisse auf einen Überblick zusammengestellt.

Minijob

Der Minijob ist sicher die bekannteste Möglichkeit, um sich etwas dazuzuverdienen. Das Wichtigste ist hier, dass die aktuelle Verdienstgrenze nicht überschritten wird: Im Jahr 2025 sind das 556 Euro pro Monat. Zusätzlich gibt es die Variante des kurzfristigen Minijobs. Dieser hat keine Verdienstgrenze. Lediglich darf das Beschäftigungsverhältnis höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage andauern. In beiden Varianten des Minijobs zahlt man bis auf die Rentenversicherung, von der man sich auch befreien lassen kann, keine Beiträge. Auch diejenigen, die BaföG beziehen, dürfen einen Minijob ausüben. Allerdings gelten hier spezielle Hinzuverdienstgrenzen. Überschreitet man diese, wird das BaföG gekürzt.

Midijob

In einem Midijob liegt der Verdienst zwischen der Verdienstgrenze eines Minijobs und 2.000 Euro im Monat. Ein Midijob ist sozialversicherungspflichtig, allerdings zu besonderen Konditionen. Je höher der Verdienst, desto mehr nähern sich die Abgaben dem Normalniveau. Ein Midijob bietet sich insbesondere für ältere Studierende an, die selbst ihre Krankenkassenbeiträge zahlen müssen (ab 25 Jahre: Krankenkassenbeitrag der Studierenden ca. 140 Euro pro Monat; ab 30 Jahre: Freiwillige Krankenversicherung, ca. 230 Euro pro Monat). Im Gegensatz zur Beschäftigung als Werkstudierende werden beim Midijob die Krankenkassenbeiträge von Arbeitgeber*innen übernommen. Für die spätere Rente wird der Verdienst – trotz der geringeren Abgaben – berücksichtigt.

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