Die Heilmittel-Richtlinie im Fokus

Hintergrund
Lange Wartezeiten prägen den Therapiealltag vieler Patient*innen, die dringend auf logopädische Versorgung angewiesen sind, was auf zunehmende Versorgungsengpässe hinweist (IfG 2020, Hilbert & Paulus 2018). Besonders alarmierend ist zudem, dass der Behandlungsbedarf bei vielen Kindern aus Familien, die sprachlichen, kulturellen oder ethnischen Minderheiten angehören, häufig unerkannt bleibt (Morgan et al. 2017). Angesichts der Bedeutung von Inklusion und Chancengleichheit im Bildungs- und Gesundheitssektor ist es unerlässlich, dass alle Kinder bei Bedarf Zugang zu hochwertiger logopädischer Therapie erhalten. Die Integration logopädischer Behandlungen in institutionelle Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen kann dabei helfen, Sprach- und Sprechstörungen frühzeitig zu identifizieren und gezielt zu behandeln, Versorgungslücken zu schließen und für mehr Chancengleichheit zu sorgen.
Vor dem Hintergrund aktueller berufspolitischer Diskussionen zur Anpassung der Rahmenbedingungen für die Durchführung von Kindertherapien in Einrichtungen an die realen Versorgungsbedarfe, rückt die Heilmittel-Richtlinie (HMRL) in den Fokus der Betrachtung. Nach dieser Richtlinie ist derzeit die logopädische Behandlung in Einrichtungen lediglich für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen (§11 Abs. 2 HMRL, G-BA 2011). Angesichts der Tatsache, dass viele Kinder, die nicht in diese Kategorie fallen, eindeutig von einer logopädischen Intervention profitieren könnten, wird zunehmend die Notwendigkeit diskutiert, die gesetzlichen Regelungen zu erweitern.