Beruf & Verband: Fokus
forum:logopädie Jg. 39 (3) Mai 2025

Neues Berufsgesetz für die Logopädie – wo stehen wir?

Die Themen Berufsgesetz und die Notwendigkeit einer einheitlichen hochschulischen Ausbildung begleiten uns nun schon so lange … Wo stehen wir eigentlich jetzt, was haben wir schon unternommen und wie geht es nun weiter? Dies beleuchtet dbl-Vizepräsidentin Antje Krüger für uns.

Lesezeit: ca. 3 Minuten

De facto besteht bereits seit Langem eine Teilakademisierung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie, d.h. ein Nebeneinander von berufsfachschulischer und hochschulischer Ausbildung, also eine Art „Zweiklassenlogopädie“. Der Anteil von hochschulisch qualifizierten Berufsangehörigen wird aktuell auf 40 Prozent geschätzt, Tendenz steigend. Vor diesem Hintergrund ist ein neues Berufsgesetz mit hochschulischer Ausbildung für alle Berufstätigen unabdingbar.

Seit Januar 2016 engagiert sich der dbl im Arbeitskreis (AK) Berufsgesetz für ein neues Berufsgesetz mit hochschulischer Ausbildung, wie aus der Berufsgesetzvorlage und dem Positionspapier zur hochschulischen Ausbildung hervorgeht.

Mitglieder des Arbeitskreises Berufsgesetz

  • Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e.V. (BDSL)
  • Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba)
  • Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e.V. (dbs)
  • Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
  • Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG)
  • LD – Selbstständige in der Logopädie e.V. (LD)
  • sowie Expert*innen der dbl-Bundesstudierendenvertretung, der dbs-Dozent*innenkonferenz, der Modellstudiengänge (RWTH Aachen, hsg Bochum, FAU Erlangen-Nürnberg, FH Münster, Universität Würzburg) und der CJD Schule Schlaffhorst-Andersen.

Der AK Berufsgesetz ist für das Bundesministerium für Gesundheit mittlerweile zum Ansprechpartner für ein neues Berufsgesetz in der Logopädie/Sprachtherapie geworden.

Übergangsregelung im Logopädengesetz

Die Übergangsregelung im LogopG ist nach Auslaufen der Modellklausel am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Danach ist grundsätzlich erlaubt, die Ausbildung an Hochschulen durchzuführen.

Die Einführung einer Übergangsregelung in das Logopädengesetz (LogopG) ist auch durch das Engagement des AK Berufsgesetz zustande gekommen. Nach Auslaufen der Modellklausel am 31. Dezember 2024 hätte ohne diese Regelung die Gefahr bestanden, dass die Länder keinen Modellstudiengang in den Regelbetrieb hätten überführen können.

Das Logopädengesetz von 1980 ist aber nach wie vor gültig!

Die Übergangsregelung im LogopG, die bis zu einem neuen Berufsgesetz gilt, sollte dazu beitragen, die Modellstudiengänge der Logopädie in die Regel zu überführen und Hochschulen dazu ermuntern, neue grundständige Studiengänge aufzubauen. Nicht alle Modellstudiengänge konnten in die Regel überführt, geschweige denn mit dem Aufbau neuer Studiengänge begonnen werden. Die für die Umsetzung der Berufsgesetze zuständigen Bundesländer sind der Auffassung, dass erst der Bund am Zug ist, d.h. dass er signalisiert, ein neues Berufsgesetz mit hochschulischer Ausbildung etablieren zu wollen.

©ekaphon – stock.adobe.com

Eckpunktepapier für einen hochschulischen Heilberuf

Auf dem Therapiegipfel des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) e.V. im Herbst 2023 hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Karl Lauterbach mitgeteilt, dass die Vollakademisierung der Logopädie/Sprachtherapie in Betracht käme. Daher wurde 2024 mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an einem Eckpunktepapier gearbeitet, das Grundsätze für ein neues Berufsgesetz in der Logopädie/Sprachtherapie beinhalten sollte.

Auf folgende Eckpunkte hat sich der AK Berufsgesetz mit dem BMG verständigt:

Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz

  • hochschulischer Heilberuf
  • primärqualifizierend und nicht dual
  • interne & externe Praxisausbildung -> keine Ausbildungsvergütung
  • kompetenzorientiert -> Perspektive Direktzugang
  • reglementierter Beruf -> Staatsexamen -> gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung
  • Bestandsschutz-/Übergangsregelungen für alle Berufstätigen und in Ausbildung befindlichen Personen

Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung

Die einzig offene Frage im AK Berufsgesetz betrifft die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Trotz allen Bemühens konnten sich die im AK zusammengeschlossenen Verbände nicht auf eine Bezeichnung verständigen. Der dbl votiert für eine Beibehaltung der Berufsbezeichnung „Logopäde/Logopädin“:

Argumente für die Beibehaltung:

  • Mehrheit der Berufstätigen -> Logopäd*innen
  • Bekanntheitsgrad -> Gesundheitswesen -> Patienten*innen, Medien
  • Definition Logopädie: Pschyrembel
  • Therapiebereich im Kontext von Physiotherapie und Ergotherapie
  • Internationaler Terminus, insbesondere deutschsprachiger Raum: A, CH, FL
  • Wissenschaftsgebiet Logopädie: „Kleines Fach“

Im AK besteht Konsens, dem BMG eine Vorschlagsliste zu unterbreiten, auf deren Grundlage das BMG entscheidet, welche Berufsbezeichnung in einem neuen Berufsgesetz Anwendung findet.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Bruch der Ampelkoalition im November 2024 hat dazu beigetragen, dass das Berufsgesetzgebungsverfahren im Bereich Logopädie/Sprachtherapie in die 21. Legislaturperiode verschoben wurde. Dennoch wurden die Eckpunkte bereits vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 den Bundesländern für eine erste Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Auf diese Weise hat der Bund ein erstes Signal in Richtung hochschulischer Ausbildung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie gesetzt.

Es bleibt abzuwarten, wie zügig die neue Bundesregierung die längst überfälligen Gesetzgebungsverfahren der Therapieberufe in Angriff nehmen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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