Alles, was Recht ist: Langfristverordnungen
Mit Langfristverordnungen kann die Ärztin/der Arzt erforderliche Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von 12 Wochen verordnen. Es gibt zwei Arten von Langfristverordnungen, die aber im Wesentlichen die gleichen Besonderheiten aufweisen: Verordnungen aus „langfristigem Heilmittelbedarf“ (LHB) und aus „besonderem Verordnungsbedarf“ (BVB).